fbpx Sprung zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wohn- und Einrichtungsberatung

WOHNEN IST … bietet Leistungen auf dem Gebiet der Wohn- und Einrichtungsberatung, sowie die Planung von Einrichtungskonzepten an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge.

§ 1 Anwendungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäfts-bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragsschluss
1. Durch Absendung des vollständig ausgefüllten Auftragsformulars / Fragebogens an WOHNEN IST … gibt der Auftraggeber ein rechtlich bindendes Angebot ab. Der Vertrags- schluss erfolgt mit Terminabsprache.
2. Preisangaben in Anzeigen sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Eine vom Auftraggeber abgegebene Auftrags- bestätigung ist bindend.

§ 3 Auftrag und Auftragsdurchführung
1. Je Beauftragung einer Dienstleistung erhält der Auftraggeber maximal:

2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Umsetzbarkeit des von WOHNEN IST … überreichten Gestaltungsentwurfes in den Räumen des Auftraggebers nicht von uns geschuldet ist. Der Entwurf dient lediglich als Anregungshilfe für den Auftraggeber bezüglich der von ihm beabsichtigten Innengestaltung seiner Räumlichkeit. Für die Ausführung und Umsetzung der Vorschläge muss in jedem Fall ein geeigneter Fachbetrieb hinzugezogen und beauftragt werden. Erst wenn seitens des Fachbetriebes keinerlei Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Vorschlages geäußert werden und dem Auftraggeber dies schriftlich vorliegt, kann mit der Umsetzung begonnen werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung der Vergütung für die beauftragte Dienstleistung ist nach erfolgtem Beratungsaufwand in Bar und vor Ort, oder vor Übergabe der Planungsunterlagen per Vorkasse fällig.
2. Für die Leistung von WOHNEN IST … kann die Zahlung eines Vorschusses auf die versprochene Vergütung besonders vereinbart werden, wenn der Auftrag einen besonderen Aufwand erfordert.
3. Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche von
WOHNEN IST … ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
WOHNEN IST … anerkannt sind.
4. Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen von
WOHNEN IST … kein Zurück- behaltungsrecht zu.

§ 5 Vertragspflichten Auftraggeber
1. Die Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit
WOHNEN IST … geschlossenen Vertrag sind vom Auftraggeber selbst wahrzunehmen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber.
WOHNEN IST … wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen.

§ 6 Haftung

  1. WOHNEN IST … haftet nicht für Schäden, die nicht im Leistungsgegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder etwaige Vermögensschäden des Auftrag-gebers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer abgegebenen Garantie beruht. Eine bestehende Haftung bezieht sich nur auf vertragstypische Durch-schnittsschäden.
  2. Eine Haftung von WOHNEN IST … ist auch im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn WOHNEN IST … oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WOHNEN IST … oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. WOHNEN IST … haftet nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der erstellten Planung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei derartigen Planungen immer um subjektive Darstellungen handelt, deren Gefallen vom Geschmack des jeweiligen Betrachters abhängt. Dies ist dem Auftraggeber bewusst.
  4. WOHNEN IST … kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese schriftlich bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart wurden.
  5. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft WOHNEN IST … dafür keine Haftung.
  6. Nicht zu vertreten hat WOHNEN IST … einen unvorherseh-baren Ausfall des für das Projekt zuständigen Ansprechpartners, durch höhere Gewalt sowie andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
  7. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, die Lieferung störenden Ereignisse, die WOHNEN IST … nicht zu vertreten hat, kann WOHNEN IST …, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten.
  8. 8. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit WOHNEN IST … einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung auf den Betrag der Auftragssumme begrenzt.

§ 7 Datenschutz
Alle Daten des Auftraggeber im Kundenverzeichnis von WOHNEN IST … (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) dienen lediglich der Identifizierung des Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag und werden nicht weitergegeben oder zu Werbezwecken genutzt. Der Auftraggeber kann nach ab- geschlossener Dienstleistung
WOHNEN IST … jederzeit die Mitteilung machen, dass er die Änderung oder voll-ständige Löschung der Daten aus der Kundenliste wünscht.

§ 8 Bildrechte und Vertraulichkeit
Der Auftraggeber erteilt WOHNEN IST … die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen. Im Gegenzug verpflichtet sich
WOHNEN IST …, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen, vertraulich zu behandeln und bei Verwendung der Lichtbilder für Werbezwecke und/oder sonstige Veröffentlichungen jegliche Angaben über der Auftraggeber und/oder den Standort der Immobilie zu unterlassen.

§ 9 Gerichtsstand und geltendes Recht

  1. Für die Geschäftsbeziehung mit WOHNEN IST … gilt ausschließlich deutsches Recht; dies gilt auch im Rechtsverkehr mit dem Ausland innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Waldshut-Tiengen vereinbart.
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäfts-bedingungen unberührt.

Home Staging

WOHNEN IST … bietet Leistungen auf dem Gebiet des „Home Staging“ hauptsächlich als Vermarktungsinstrument für Immobilien an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge.

§ 1 Anwendungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäfts-bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der erste Begehungstermin vor Ort ist unverbindlich und kostenfrei. Hierbei wird der Umfang des Angebotes abgesprochen. Lediglich die Anfahrt von WOHNEN IST … wird separat vergütet.
  2. Mit der Unterschrift des Auftraggebers des vollständig ausgefüllten Auftrags-formulars von WOHNEN IST …, gibt der Auftraggeber ein rechtlich bindendes Angebot ab. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande.
  3. Preisangaben in Anzeigen sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Eine vom Auftraggeber abgegebene Auftrags-bestätigung ist bindend. WOHNEN IST … ist berechtigt, diese Bestellung binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen. Erfolgt eine Annahmeverweigerung der Lieferung durch den Auftraggeber, ohne dass WOHNEN IST … eine eindeutige und von WOHNEN IST … bestätigte Stornierung der Bestellung vorliegt, behält sich WOHNEN IST … das Recht vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Sie belaufen sich in jedem Falle auf mindestens 50% des Auftragswertes.

§ 3 Auftrag und Auftragsdurchführung

  1. Für den Umfang der von WOHNEN IST … zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
  2. Unternehmen, die von WOHNEN IST … empfohlene Dienstleistungen beim Auftraggeber ausführen, sind auch im Falle einer Vermittlung an den Auftraggeber durch uns, nicht unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, sondern werden im ausschließlichen Auftrag des Kunden tätig.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung der Vergütung für die beauftragte Dienstleistung ist nach erfolgtem Aufwand fällig und wird nach Preisliste abgerechnet. Hinzu kommen anfallende Fahrtkosten.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsdatum. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
  3. Ist ein Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung in Verzug,so ist WOHNEN IST … berechtigt, die Arbeit einzustellen, bzw. Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
  4. Die Vergütung der Dienstleistung anderer Unternehmen in Verbindung mit dem Auftrag schuldet allein der Auftraggeber.
  5. Für die Leistung von WOHNEN IST … kann die Zahlung eines Vorschusses auf die versprochene Vergütung besonders vereinbart werden, wenn der Auftrag einen besonderen Aufwand erfordert.
  6. Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche von WOHNEN IST … ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WOHNEN IST … anerkannt sind.
  7. Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen von WOHNEN IST … kein Zurückbehaltungsrecht zu.

§ 5 Vertragspflichten WOHNEN IST …

  1. WOHNEN IST … wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen des „Home Staging“ und „Redesign“ im Interesse des Auftraggebers ausführen.
  2. WOHNEN IST … gibt aber weder eine Garantie dafür, dass es durch die von uns erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer er-folgreichen Vermietung der Immobilie kommt, noch dafür, dass ein höherer Kaufpreis oder Mietpreis erzielt wird.
  3. WOHNEN IST … haftet auch nicht für ein etwaiges Nichtgefallen der durch-geführten Arbeiten.
  4. 4. WOHNEN IST … verpflichtet sich, mit der Immobilie einschließlich des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mobiliars, der Dekoration und des sonstigen Inventars sorgsam und pfleglich umzugehen und keine substantiellen Beschädigungen vorzunehmen.
  5. WOHNEN IST … ist berechtigt, im Rahmen der Tätigkeit die Ausstattung der Räume, die Dekorationen und das sonstige Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.
  6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass WOHNEN IST … zur Auftragserfüllung Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungs-gegenstände und gegebenenfalls Mietgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen. WOHNEN IST … ist nach Beendigung des Auftrags weder dazu verpflichtet, diese Spuren zu entfernen, rückgängig zu machen oder zurückzubauen, noch dazu verpflichtet, für die vorge-nommenen Veränderungen Schadens-ersatz zu leisten. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
  7. Über den bei Auftragserteilung vorgefundenen Zustand der Immobilie des Auftraggebers ist ein Protokoll aufzunehmen, ggf. auch in Form eines Fotoprotokolls, aus dem sich auch der Zustand der vorgefundenen Möbel, der Dekorationen und des sonstigen Inventars ergibt.

§ 6 Vertragspflichten Auftraggeber

  1. Die Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem mit WOHNEN IST … geschlossenen Vertrag sind vom Auftraggeber selbst wahrzunehmen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zu-stimmung.
  2. Der Auftraggeber wird WOHNEN IST … den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit der Auftragnehmerin in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu seiner Immobilie.
  3. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber.
  4. WOHNEN IST … wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu be-handeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er WOHNEN IST … unverzüglich anzuzeigen.
  6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seiner Immobilie zu entfernen. Er haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und die normale Abnutzung zurückzuführen ist, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese auf seinem Grund-stück befinden.
  7. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparatur-kosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl.Wiederbeschaffungs-kosten (wie z. B. Versand- und Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber eben-falls den Zeitwert zzgl. der Auf-wendungen zur Wiederbeschaffung zu erstatten.

§ 7 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

  1. Soweit ein Auftrag mit einer festen Laufzeit vereinbart wurde, ist während der Laufzeit die ordentliche Kündigung ausge-schlossen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund für WOHNEN IST … liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vor-schüsse nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, oder wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie zum vertraglich vereinbarten Termin nicht ermöglicht wird.
  3. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn WOHNEN IST … nicht innerhalb von 2 Wochen ab Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit die Tätigkeit aufnimmt und/oder wenn die erbrachten Arbeiten wesentlich von dem erteilten Auftrag ab-weichen.
  4. Im Falle der fristlosen Kündigung durch WOHNEN IST … ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung ungekürzt zu zahlen und jeglichen Schaden, der WOHNEN IST … dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nach-weis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.


§ 8 Haftung

  1. WOHNEN IST … haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Makler, Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
  2. Eine Haftung von WOHNEN IST … ist auch im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn WOHNEN IST … oder ein Erfüllungs-gehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-verletzung der Auftragnehmerin oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. WOHNEN IST … haftet nicht für Schäden, die nicht im Leistungs-gegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder etwaige Vermögensschäden des Auftrag-gebers. Die vorstehende Haftungs-beschränkung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen einer abgegebenen Garantie beruht. Eine bestehende Haftung bezieht sich nur auf vertragstypische Durchschnitts-schäden.
  4. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft WOHNEN IST … dafür keine Haftung.
  5. WOHNEN IST … kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese schriftlich bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart wurden.
  6. Nicht zu vertreten hat WOHNEN IST … einen unvorher-sehbaren Ausfall des für das Projekt zuständigen Ansprechpartners, höhere Gewalt sowie andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, behördliche Maßnahmen, ausbleiben von Zulieferungen, sowie Tod oder längere Krankheit eines mit dem Projekt befassten Mitarbeiters. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
  7. 7. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, die Lieferung störenden Ereignisse, die WOHNEN IST … nicht zu vertreten hat, kann WOHNEN IST …, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten.
  8. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit WOHNEN IST … einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, ist die Haftung auf den Betrag der Auftragssumme begrenzt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Soweit WOHNEN IST … zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien Eigentum von WOHNEN IST …bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber.


§ 10 Bildrechte und Vertraulichkeit

Der Auftraggeber erteilt WOHNEN IST … die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen. Im Gegenzug verpflichtet sich WOHNEN IST …, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen, vertraulich zu behandeln und bei Verwendung der Lichtbilder für Werbezwecke und/oder sonstige Veröffentlichungen jegliche Angaben über den Auftraggeber und/oder den Standort der Immobilie zu unterlassen.


§ 11 Datenschutz

Alle Daten des Auftraggeber im Kundenverzeichnis von WOHNEN IST … (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) dienen lediglich der Identifizierung des Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag und werden nicht weitergegeben oder zu Werbezwecken genutzt. Der Auftraggeber kann nach ab- geschlossener Dienstleistung WOHNEN IST … jederzeit die Mitteilung machen, dass er die Änderung oder vollständige Löschung der Daten aus der Kundenliste wünscht.


§ 12 Gerichtsstand und geltendes Recht

  1. Für die Geschäftsbeziehung mit WOHNEN IST … gilt ausschließlich deutsches Recht; dies gilt auch im Rechtsverkehr mit dem Ausland innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Waldshut-Tiengen vereinbart.
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäfts-bedingungen unberührt.

Stand Dezember 2011